
Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung im Lahn-Dill-Kreis
Wir erstellen Ihre komplette Betriebskostenabrechnung, fristgerecht und so, dass sie einer Prüfung standhält.
Die Nebenkostenabrechnung ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen Vermietern und Mietern. Falsche Umlageschlüssel, versäumte Fristen, nicht umlagefähige Kosten, Fehler passieren schnell und können teuer werden.
Wir erstellen die Betriebskostenabrechnung für Ihre Immobilie im Lahn-Dill-Kreis korrekt, fristgerecht und verständlich. Mit der rechtlichen Absicherung durch unseren Anwaltspartner im Rücken.
Grundlagen
Was gehört zur Nebenkostenabrechnung?
Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen und welche nicht. Dazu gehören unter anderem Heizkosten, Wasserversorgung, Hausmeisterservice, Versicherungen und Müllentsorgung. Was nicht umlagefähig ist: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturen. Wer das nicht sauber trennt, riskiert Widersprüche von Mietern und im schlimmsten Fall rechtliche Auseinandersetzungen.
Betriebskosten
Fristen & Rechtssicherheit
Transparenz
Leistungen
Unsere Leistungen in der Nebenkostenabrechnung
Erfassung & Prüfung aller Betriebskosten
Wir sammeln alle relevanten Belege und prüfen jede Position auf Plausibilität.
Erstellung der jährlichen Abrechnung
Vollständige, korrekte Nebenkostenabrechnung, pünktlich zum Jahresabschluss.
Einhaltung gesetzlicher Fristen
Die 12-Monats-Frist behalten wir zuverlässig im Blick, Nachzahlungen bleiben durchsetzbar.
Rechtssichere Aufbereitung
Rechtliche Zweifelsfälle klären wir mit unserem Fachanwalt, bevor die Abrechnung verschickt wird.
Verständliche Aufschlüsselung
Klar strukturierte Aufstellung, die Mieter und Eigentümer ohne Rückfragen verstehen.
Belegprüfung auf Anfrage
Auf Wunsch organisieren wir die Belegeinsicht für Mieter und beantworten Rückfragen.
Achtung
Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung
Falscher Umlageschlüssel
Nicht jede Kostenart darf nach Wohnfläche umgelegt werden. Heizkosten etwa unterliegen der Heizkostenverordnung und müssen zu mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Frist versäumt
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Nachzahlungen.
Nicht umlagefähige Kosten eingestellt
Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Mieter die das erkennen, widersprechen zu Recht.
Mit Smart-Solution24 vermeiden Sie diese Fehler, wir sorgen für eine korrekte und rechtssichere Abrechnung.
FAQ
Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung
Was darf in die Nebenkostenabrechnung?
Umlagefähig sind laufende Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Abfall, Versicherungen, Hausmeister, Außenanlagenpflege und weitere in der Betriebskostenverordnung aufgeführte Positionen.
Welche Frist gilt?
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres. Bei einem Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter sein.
Was passiert wenn die Frist versäumt wird?
Der Vermieter verliert seinen Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen vom Mieter. Guthaben des Mieters müssen trotzdem ausgezahlt werden.
Kann ich die Abrechnung auch ohne laufende Hausverwaltung beauftragen?
Ja. Wir erstellen Betriebskostenabrechnungen auch als Einzelleistung. Sprechen Sie uns gerne an.

Schluss mit dem Abrechnungsstress
Wir übernehmen die komplette Nebenkostenabrechnung für Sie.
Weitere Leistungen